Warum ein neuer Vertrag?
Die IT-Landschaft ist vielfältig und schnelllebig. Gegebenheiten verändern sich, neue Allianzen werden eingegangen und Firmen werden übernommen. Die daraus resultierenden Änderungen zeigen sich unmittelbar im AV-Vertrag. Insbesondere geht es dabei um die Anlage 2 – genehmigte Unterauftragnehmer.
Wozu brauche ich einen AV-Vertrag?
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (kurz: AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt.
Wie kann ich den neuen AV-Vertrag zeichnen?
Solltest du bisher noch keinen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, oder der Abschluss ist länger als 6 Monate her, solltest du jetzt handeln. Bitte gehe dafür auf unsere SMS-Info-Seite. Unter dem Menüpunkt Muster & Vorlagen SYNAXON → Partner findest du den Button „Unterzeichnung des AV-Vertrages“.
Du gelangst dann direkt in das e-Sign-Tool, kannst deine Daten eingeben und digital unterschreiben.
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